Zahlentrickserei wieder vor Verfassungsgericht |
![]() |
![]() |
Donnerstag, den 26. April 2012 um 11:47 Uhr |
Daß die Hartz-IV-Sätze wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen werden, war eigentlich allen außer Frau von der Leyen (CDU) klar. Auch wir hatten schon mehrfach darauf hingewiesen. Nachdem sich schon viele Betroffene auf den Weg nach Karlsruhe gemacht haben, hat nun auch das größte deutsche Sozialgericht Berlin das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Hartz-IV-Leistungen verstießen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, so das Gericht in seinem Beschluß. Die AL Herne kann sich der Begründung des Gerichts weitestgehend anschließen, hält aber das 36 EUR - Plus für einen Single-Haushalt (und 100 EUR für eine dreiköpfige Familie) für deutlich zu niedrig angesetzt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sprach nach dem Beschluss von einer „schallenden Ohrfeige” für die Bundesregierung. Die Regelsätze seien trickreich und willkürlich kleingerechnet worden, um keine bedarfsgerechte Anhebung der Leistungen vornehmen zu müssen. „Es ist ein Armutszeugnis für diese Politik, sich von einem Gericht erneut den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, auf Kosten der Ärmsten gegen die Verfassung zu verstoßen” erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider in Berlin. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, umgehend eine verfassungskonforme Neuberechnung der Regelsätze vorzunehmen und nicht erneut darauf zu warten, bis sie vom Bundesverfassungsgericht dazu verurteilt wird. |
Powered by Joomla!.